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Häufige Fragen

An dieser Stelle möchten wir auf Fragen eingehen, die uns von Menschen gestellt wurden, die Näheres von der Organisation wissen wollen, die sie mit ihrem Geld unterstützen wollen.

Wie hoch ist die Entschädigung für die Mitglieder des Kuratoriums?

Auch die Kuratoren arbeiten ehrenamtlich. Sitzungsgelder werden nicht gezahlt. Nach unserer Satzung besteht ein Anspruch auf Ersatz der entstandenen Auslagen und Aufwendungen. Bislang sind solche nur in geringem Umfang entstanden, aber von den betreffenden Kuratoren nicht geltend gemacht worden.

Wie geht die St. Johannes-Stiftung eigentlich mit dem Geld um, das wir ihr zur Verfügung stellen?

Die Antwort richtet sich danach, ob es sich bei Ihrer Zuwendung um eine Zustiftung handelt, oder um eine Spende.

Spenden

Spenden sind unmittelbar und zeitnah für die Projekte der Stiftung zu verwenden. In der Regel bedeutet das, dass diese Mittel noch innerhalb des laufenden Geschäftsjahres oder des nachfolgenden Geschäftsjahrs zugunsten von Vorhaben in der Gemeinde ausgekehrt werden. Damit fließt dieses Geld unmittelbar in die von der Stiftung geförderten Aktivitäten.

Anders ist es, wenn absehbar ist, dass wir ein Projekt nicht gleich im ersten Jahr verwirklichen können. Dann können wir, gegebenenfalls auch mit zweckgebundenen Spenden, eine Rücklage bilden, um mehr Zeit zu haben, den erforderlichen Betrag einzusammeln.

Zustiftungen

Zustiftungen erhöhen den Kapitalstock der Stiftung und damit den Betrag, aus dessen Zinsen der Stiftungszweck verfolgt werden soll. Unser Kapital ist im Kapitalfonds des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover angelegt. An diesem Kapitalfonds können sich alle Kirchengemeinden und kirchlichen Stiftungen im Stadtkirchenverband beteiligen, damit ihre Rücklagen bzw. ihr Stiftungskapital professionell verwaltet werden.

Wie wird das Geld der Stiftung angelegt?

Der Kapitalfonds verfolgt eine sogenannte konservative Anlagenpolitik. Das bedeutet, dass auf risikoreiche und spekulative Geldanlagen verzichtet wird zugunsten sicherer Wertpapiere. In früheren Jahren hat das eine jährliche Rendite von jeweils knapp über 5% gebracht. In der aktuellen Niedringzinsphase sind wir froh, dass die Rendite des Kapitalfonds noch knapp über 2% liegt, die an die Beteiligten (Kirchengemeinden und Stiftungen) ausgeschüttet werden.

Wenn Sie Näheres über die Geldanlage durch den Kapitalfonds wissen möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Vorsitzenden unseres Kuratoriums in Kontakt. Sie können die Geschäftsberichte des Kapitalfonds gerne einsehen.

Was kostet eigentlich die Verwaltung der Stiftung?

Als rechtlich unselbständige Stiftung ist die St. Johannes-Stiftung Teil der St. Johannes-Kirchengemeinde und wird von ihr verwaltet. Dafür könnte diese nach unserer Satzung eine Kostenpauschale zu Lasten der Stiftung erheben. Das hat sie aber bisher nicht getan, damit sämtliche Einnahmen der Stiftung so weit als möglich dem Aufbau unserer Stiftung zu Gute kommen.

Neben dem Gemeindebüro der St. Johannes-Kirchengemeindehilft uns auch die Kanzlei des evangelischen Stadtkirchenverbandes Hannover bei der Verwaltung. Dies gilt z.B. für die Kontoführung und die Erstellung von Wirtschaftsplänen und Jahresabschlüssen, aber auch für die Anlage des Kapitals der Stiftung im Rahmen des Kapitalfonds des Stadtkirchenverbandes. Für diese verwaltungsmäßigen Service-Leistungen zahlen wir der Stadtkirchenkanzlei eine jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 4% des Zinserlöses aus unserem Kapital.

Wie viel Geld gibt die Stiftung für Werbung aus?

Dazu haben wir keinen festen Betrag festgelegt. Formal gilt; Über die Ausgaben wird Jahr für Jahr bei der Haushaltsplanung neu entschieden. In all den Jahren seit Gründung der Stiftung sind wir aber bei der Werbung sehr sparsam gewesen. Denn unser wichtigstes Werbemittel kostet uns nichts: eine gute Gemeindearbeit der Haupt- und Ehrenamtlichen, die für sich spricht und dadurch auch Zustifter überzeugt. Im Übrigen sind wir bemüht, Kosten tunlichst erst gar nicht entstehen zu lassen: soweit als möglich arbeiten wir ehrenamtlich, und das heißt unentgeltlich.